Mitarbeiter der Medisoberatung berieten im ersten Halbjahr 2008 ihre Auftraggeber in 675 Fällen zur Pflegebedürftigkeit und in 29 Fällen zur Hilfsmittelversorgung.
Wie der Geschäftsführer der Medisoberatung, Peter Kreuscher berichtet, glauben viele Versicherte, bzw. ihre Angehörigen, dass die zusätzlichen Leistungen der Pflegekassen für die eingeschränkte Alltagskompetenz als Geldleistungen gezahlt würde. Es handelt sich bei diesen Leistungen aber ausschließlich um Sachleistung, beispielsweise die Inanspruchnahme einer Tagespflegeeinrichtung oder anerkannte ambulante Betreuungseinrichtungen.
Nähere Informationen sind aus der aktuellen Fassung des Sozialgesetzbuches XI, von den betreuenden Einrichtungen, über die Pflegekassen sowie auch Beratungsstellen wie die Medisoberatung zu erfahren.